Sicherheit
Kamera am Haus: Was ist erlaubt?
Eine Kamera am Eingang gibt Sicherheit. Damit sie auch zum Datenschutz passt, gelten ein paar einfache Regeln.
Immer mehr Menschen möchten sehen, wer vor der Tür steht, auch von unterwegs. Das ist in der Schweiz möglich. Wer filmt, bearbeitet aber Personendaten. Deshalb gelten Regeln. Hier die wichtigsten in Kürze. Es sind allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.
Das eigene Grundstück: ja
Sie dürfen Ihr eigenes Grundstück, Ihren Eingang oder Ihre Garage überwachen. Die Kamera soll aber nur das zeigen, was nötig ist.
Strasse und Nachbarn: nein
Öffentlicher Grund wie Strasse oder Trottoir und das Grundstück der Nachbarn gehören nicht ins Bild. Viele Kameras erlauben es, Bereiche im Bild abzudecken. Das richten wir bei der Montage ein.
Gut sichtbar hinweisen
Wer gefilmt werden kann, soll das wissen. Ein Hinweisschild beim Eingang gehört dazu.
Aufnahmen nicht lange aufbewahren
Bewahren Sie Aufnahmen nur so lange auf, wie es nötig ist. Wir stellen die automatische Löschung bei der Einrichtung ein.
Im Mehrfamilienhaus
Im gemeinsamen Treppenhaus oder in der Tiefgarage braucht es die Zustimmung der anderen Bewohnerinnen und Bewohner oder einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft.